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Hinweis zu Spendenquittungen

Für Spenden bis 200,- € reicht dem Finanzamt der Zahlungsbeleg als Spendenquittung aus.

Für Spenden über 200,- € benötigen Sie zur Anerkennung beim Finanzamt eine von uns ausgestellte Spendenquittung mit Angabe Ihrer Spender-Adresse, des Spendenbetrages und des Buchungstages. Die Spendenquittungen werden normalerweise automatisch nach Ablauf des Jahres im I. Quartal des Folgejahres zugestellt. Spender die mehrmals im Jahr spenden erhalten dann eine  Sammelspendenquittung, wo jede Einzelspende aufgelistet ist.
In allen Fällen, wo wir die postalische Adresse zur Überweisung erhalten, stellen wir die Spendenquittung ohne Ihre Nachfrage automatisch Anfang des Folgejahres aus. Vorher benötigte Spendenquittungen bitten wir gesondert anzufordern.

Um Versandkosten zu sparen wollen wir die Spendenquittungen als PDF-Dokument per E-Mail an den Spender versenden. Dieses Vorgehen haben wir mit dem Finanzamt abgestimmt, es ist bereits gängige Praxis.

Was Sie dafür tun müssen:
Bitte geben Sie auf der Überweisung den Hinweis „Spendenquittung“ sowie 1. Ihre „postalische Adresse“ und 2. Ihre „E-Mail-Adresse“ an oder senden Sie uns diese Daten gesondert per Mail unter Hinweis auf den Buchungstag und Betrag zu.

Beachten Sie bitte: Ohne Angabe der postalischen Adresse ist eine Spendenquittung nicht möglich, auch wenn Sie das auf dem Überweisungsbeleg vermerkt haben sollten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert.
Zögern Sie nicht, uns bei Fragen und/oder Verbesserungsvorschlägen anzusprechen.

Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail oder rufen Sie uns an: 0049.2646.1496